Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2022

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2022 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 219 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 282 €Altersgruppe 6-10 Jahre: 362 €Altersgruppe 10-15 Jahre: 414 €

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Artikel-Nr.
RdW 2021/483

15.09.2021
Heft 9/2021