Unterhaltsersatzrenten in der Einkommensteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Unterhaltsersatzrenten sind nach der herrschenden Auffassung bei den Unterhaltsberechtigten steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge. Dagegen richtet sich die Kritik vonBeiser: Unterhaltsersatzrenten sind bei den Unterhaltsberechtigten nicht-einkommensteuerbarer Unterhalt.

Die herrschende Auffassung sieht in Unterhaltsersatzrenten, die ein Schädiger an Unterhaltsberechtigte des Geschädigten (Getöteten/Verletzten) bezahlen muss, steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge. Die herrschende Auffassung überzeugt nicht: Unterhaltsersatzrenten sind bei den Empfängern nichteinkommensteuerbarer Unterhalt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/1140

15.12.2001
Heft 24/2001
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.