Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Unterlassene Zuschreibungen und unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014

Romuald Bertl, Klaus Hirschler

Mit dem RÄG 2014 ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf unversteuerte Rücklagen und unterlassene Zuschreibungen. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und des EStG dar.

Ein Einzelunternehmer (§ 5 EStG-Gewinnermittler) weist im Jahresabschluss 2015 (Geschäftsjahr = Wirtschaftsjahr) unversteuerte Rücklagen (Bewertungsreserve; Übertragungsrücklage gem § 12 EStG) in Höhe von 1.000 auf. Weiters hat er Zuschreibungen gem § 208 Abs 2 UGB bis einschließlich 2015 in Höhe von 500 (steuerlich in gleicher Höhe) unterlassen. Fraglich sind die unternehmens- und ertragsteuerlichen Auswirkungen des RÄG 2014 auf diese Sachverhalte.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/79

23.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.