Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung im Steuerrecht - Teil 1: Verkehrswert

Ing. Mag. Peter Hager

Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vorzunehmen. Es ist daher wichtig den dem Anlass entsprechenden gesetzlichen Wert zu bestimmen und die entsprechenden Wertermittlungsprämissen und den Stichtag zu beachten.1)

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/47

12.08.2014
Heft 7-8/2014
Autor/in
Peter Hager

Mag. Ing. Peter Hager ist Fachexperte beim Bundesweiten Fachbereich Einkommen- und Körperschaftsteuer.