In aller Kürze

Unterschiedlicher gemeinsamer Familienname wegen des Verbots von Adelsbezeichnungen für österreichische Staatsbürger

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Aus den familienrechtlichen Regelungen zum gemeinsamen Familiennamen kann nach Ansicht des VwGH (Ra 2019/01/0216) nicht abgeleitet werden, dass ein österreichischer Staatsbürger zur Führung des unzulässigen Adelszeichens "von" in seinem Namen berechtigt ist, wenn der Ehegatte oder Elternteil es als ausländischer Staatsbürger führen darf.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/623

22.10.2019
Heft 18/2019