Abschlussprüfung - Abschlussprüferreform

Untersuchungen und Sanktionen nach dem APAG

Mag. Regina Reiter

In Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/56/EU sowie entsprechend der VO (EU) 537/2014 wurden in das APAG1 mit dem 10. Abschnitt Regelungen für spezielle und anlassbezogene Prüfungsaktivitäten der APAB und ein umfassender Sanktionskatalog aufgenommen.

Bereits im A-QSG (am 30. 9. 2016 außer Kraft getreten) war in § 20 Abs 7 Z 4 die Möglichkeit einer Sonderuntersuchung vorgesehen. Infolge des Fehlens jeglicher Regelungen betreffend die Art und Weise der Beauftragung, Durchführung und Finanzierung musste diese Bestimmung allerdings totes Recht bleiben. In § 61 APAG hingegen wurde nunmehr ein umfassendes Informationsrecht aufgenommen und Details der Durchführung inkl der Beiziehung von Sachverständigen sowie der Finanzierung geregelt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/20

29.03.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Regina Reiter

Mag. Regina Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, sowie Mitglied des Vorstands mehrerer Privatstiftungen.