Revision und Kontrolle

URG-Kennzahlen und Redepflicht des Stiftungsprüfers

Mag. Regina Reiter

Für Stiftungsprüfer besteht nach wie vor Unsicherheit bezüglich der Anwendbarkeit der URG-Kennzahlen und der daraus abzuleitenden Redepflicht; hingegen war für den Abschlussprüfer von Privatstiftungen auch in der Vergangenheit die Verpflichtung zur Berichterstattung unbestritten bei Bestandsgefährdung, Entwicklungsbeeinträchtigung und schwerwiegenden Verstößen des Vorstandes gegen Gesetz oder Stiftungsurkunde.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/48

28.05.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Regina Reiter

Mag. Regina Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, sowie Mitglied des Vorstands mehrerer Privatstiftungen.