Die beitragsrechtliche Behandlung einer Urlaubsersatzleistung sowie von Sonderzahlungen bei befristeten Dienstverhältnissen für kürzer als ein Monat weist einige Besonderheiten auf. Anhand zweier Fallbeispiele betreffend Ferialangestellte, mit denen ein Beschäftigungsverhältnis vom 11. 7. bis 7. 8. 2018 vereinbart wurde, erklärt die OÖGKK in ihrem Newsletter, wie die Urlaubsersatzleistungen und die Sonderzahlungen zu berechnen sind. (Quelle: OÖGKK sozialversicherung aktuell August 2018)
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