Steuerrecht

USt: Ist Kreuzvermieten ein Missbrauch?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser,

Werden Wohnungen wechselseitig zwischen zwei Steuerpflichtigen marktkonform/fremdüblich vermietet, stellt sich die Frage, ob ertragsteuerrechtlich eine Einkunftserzielung und umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische Tätigkeit anzuerkennen sind. Die Finanzverwaltung unterstellt einen Missbrauch iSd § 22 BAO. Nach der Rechtsprechung des VwGH und des EuGH ist ein Missbrauch zu verneinen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/115

17.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.