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USt-Praxisfall: Fehlende Rechnungsmerkmale und (rückwirkender) Vorsteuerabzug

Gastbeitrag Christina Gazso, MSc (WU)

Formell mangelhafte Rechnungen sind in der Praxis nicht selten anzutreffen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit ein Vorsteuerabzug trotzdem vorgenommen werden darf und ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug zulässig ist. Ziel des vorliegenden Beitrages ist die praxisnahe Darstellung der österreichischen und unionsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung vergangener und aktueller Judikatur. Abschließend stellen wir anhand kurzer Beispiele die Konsequenzen unterschiedlicher Rechnungsmängel auf den Vorsteuerabzug dar.

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Artikel-Nr.
RWP 2018/1

02.02.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Christina Gazso

Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.