In der Literatur und Judikatur ist die steuerliche Behandlung der verdeckten Einlage einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in eine (ebenfalls im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer) Kapitalgesellschaft bis zum Inkrafttreten des EStG 1988 umstritten1)). Seit dem EStG 1988 besteht deswegen Klarheit, da§ 31 Abs 7auf die Bestimmung des§ 6 Z 14verweist, wonach die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft als Tausch gilt.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 284
01.07.1997
Heft 13/1997
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.