Zwischen den Gebietskrankenkassen, der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wurde eine abgestimmte Liste der freien Gewerbe erstellt, die dem Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung gemäß § 412a Z 2 lit a ASVG unterzogen werden. Die Liste der freien Gewerbe steht auf der Homepage der Sozialversicherung (www.sozialversicherung.at) zum Download zur Verfügung. Darin enthalten sind zB :
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