Gastbeitrag

Verfall arbeitsrechtlicher Ansprüche

Dr. Thomas Rauch

In der Praxis werden immer wieder Ansprüche behauptet, für deren Fälligkeit ein bereits einige Zeit zurückliegender Zeitpunkt angegeben wird. In diesen Fällen ist daher auch zu prüfen, ob die Forderung verfallen ist.

Verfallsbestimmungen können in dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag enthalten sein (zB OGH 5. 7. 2001, 8 ObA 156/01a). Der Sinn dieser Bestimmungen liegt darin, dass nach längerer Zeit der anspruchsbegründende Sachverhalt im Detail kaum mehr feststellbar ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2005, 5

20.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.