Mit Anfang 2018 sei die Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs 8 EStG wirksam geworden. Im Schrifttum seien bezüglich dieser Übermittlungsverpflichtung verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden. Die Autoren stellen die einschlägige Judikatur des VfGH dar und nehmen zu den Bedenken Stellung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.