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Verfassungswidrigkeit der sich aus Verjährungsbestimmungen ergebenden Befristung der Wiederaufnahme

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Der VfGH ist bei seiner im Prüfungsbeschluss (VfGH 28. 6. 2017, E 250/2017, ÖStZ 2017/543) dargelegten Annahme geblieben, wonach § 304 BAO idF BGBl I 2013/14, dem aus dem Gleichheitssatz erfließenden Sachlichkeitsgebot widerspricht. Die Aufhebung dieser Bestimmung tritt allerdings erst mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/185

11.04.2018
Heft 5/2018