Wirtschaftsrecht

Vergaberechtsreformgesetz 2018: Ein Überblick

Dr. Matthias Öhler / Dr. Dagmar Malin

Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 wurde mit über zweijähriger Verspätung am 20. 8. 2018 im BGBl kundgemacht.1 Im Folgenden soll ein Überblick über das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 mit Schwerpunkt der Regelungen für öffentliche Auftraggeber im sogenannten klassischen Bereich gegeben werden.2

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 löst das BVergG 2006 ab. Es dient der Umsetzung des EU-Vergaberichtlinienpaktes 20143 und ist Teil einer Generalüberholung des gesamten österreichischen Vergaberechts. Gleichzeitig mit dem BVergG 2018 wurde auch bereits seine erste Novellierung (als Art 2 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018) beschlossen. Diese wird insb die Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren ("eVergabe") umsetzen, welche mit Oktober 2018 in Kraft treten soll.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/416

19.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.

Dagmar Malin

Dr. Dagmar Malin ist Rechtsanwältin bei Schramm Öhler Rechtsanwälte in Wien. Sie ist schwerpunktmäßig im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig.

Publikationen:
Ua in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), Kommentar zum BVergG 2006 sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.