Mag. Wolfgang Kolmasch
Stand: BGBl I 2015/87 (Regierungsvorlage 688 BlgNR 25. GP; Ausschussbericht 718 BlgNR 25. GP).
Im Mittelpunkt des ErbRÄG 2015 steht eine große Erbrechtsreform, die eine umfassende sprachliche und zum Teil auch inhaltliche Modernisierung der gesamten erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB zum Ziel hat. Diese Reform, die auch Änderungen in der Gesetzessystematik und – damit verbunden – Umnummerierungen von Paragraphen vorsieht, wird am 1. 1. 2017 in Kraft treten.
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