Basis-Wissen

Verjährung und Verfall im Arbeitsverhältnis

Mag. Bettina Sabara

Durch Eintritt der Verjährung eines Anspruchs geht das Klagerecht verloren, die Schuld bleibt aber weiter aufrecht. Wird eine Schuld trotz Verjährung beglichen, kann sie nicht mehr zurückgefordert werden.

Bevor eine schon länger zurückliegende Schuld beglichen wird, sollte man daher immer kontrollieren, ob möglicherweise bereits Verjährung des noch offenen Anspruchs eingetreten ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6021/3/2010

29.01.2010
Heft 6021/2010
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).