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Verlängerung der COVID-19-Risikogruppenfreistellung

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit BGBl II 2022/200 wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risikoattest nach § 735 Abs 3b ASVG und § 258 Abs 3b B-KUVG bis 30. 6. 2022 verlängert.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/301

17.06.2022
Heft 6/2022