Mit BGBl II 2022/200 wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risikoattest nach § 735 Abs 3b ASVG und § 258 Abs 3b B-KUVG bis 30. 6. 2022 verlängert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.