In aller Kürze

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Vereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie wurde neuerlich verlängert und findet nun Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 3. 2022 (Erlass des BMF vom 21. 12. 2021, 2021-0.877.188, BMF-AV Nr 173/2021). Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 15. 12. 2021 tritt die Konsultationsvereinbarung vom 29. 9. 2021 (Erlass des BMF vom 4. 10. 2021, 2021-0.677.478) außer Kraft.

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Artikel-Nr.
ARD 6781/5/2022

13.01.2022
Heft 6781/2022