Rechnungswesen & Steuern

Verlust des Vorsteuerabzuges bei Nichterklärung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

In manchen Fällen wird in der Praxis eine Registrierungs- und Erklärungspflicht durch ein österreichisches Unternehmen im Bestimmungsland wegen des dort zu versteuernden innergemeinschaftlichen Erwerbs negiert, wenn das verpflichtete Unternehmen grundsätzlich dort zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Der EuGH hat dieser Vorgehensweise einen Riegel vorgeschoben, indem er den Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bei Verwendung einer UID-Nummer eines anderen Landes verneint.

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Artikel-Nr.
RWP 2012/12

16.03.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.