Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) hat der Gesetzgeber eine weitere Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung umgesetzt, die dazu dienen soll, den Unternehmen schnell weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen. Die wohl bemerkenswerte Neuerung in diesem Zusammenhang ist, dass erstmals in Österreich die Möglichkeit eines sogenannten Verlustrücktrags geschaffen wurde, der die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung abfedern soll.
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Artikel-Nr.
RWP 2020/24
25.11.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
Foto: StS
Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.
Foto: Alexander Müller
Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.