Artikelrundschau - November 2020 / Einkommensteuer (allgemein)

Verlustrücktrag und COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO (Mayr/Tumpel, RdW 2020/604, S. 862)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) schaffe für betriebliche Verluste des Jahres 2020 die Möglichkeit, diese bis zu einem Betrag von 5 Mio € mit Gewinnen des Jahres 2019 und ggf auch des Jahres 2018 auszugleichen. Um den Steuerpflichtigen möglichst rasch zu positiven Liquiditätseffekten zu verhelfen, ermögliche die COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO eine COVID-19-Rücklage und die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019. Der Beitrag beleuchtet diese drei steuerlichen Instrumente zur Verlustberücksichtigung (Verlustrücktrag, COVID-19-Rücklage und Herabsetzung der Vorauszahlungen) näher.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/56

21.01.2021
Heft 1-2/2021