Dieser Fall kommt in der Praxis oft vor: Eine GmbH führt ein Verrechnungskonto für ihren Gesellschafter. Dabei handelt es sich um eine Forderung der GmbH, da der Gesellschafter regelmäßig finanzielle Mittel aus der Gesellschaft entnimmt. Muss man nun befürchten, dass im Rahmen einer allfälligen Außenprüfung eine KESt-pflichtige verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird? Oder gibt es ohnehin wenig Grund sich Sorgen zu machen? Das BFG hat sich unlängst mit diesem Thema nochmals beschäftigt.1 In dem vorliegenden Beitrag erfahren Sie, was in Hinblick auf ein Gesellschafter-Verrechnungskonto zu beachten ist, um im Rahmen einer Außenprüfung keine böse Überraschung zu erleben.
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Artikel-Nr.
RWP 2021/27
14.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in

Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Foto: Alexander Müller
Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.