Thema - Arbeitsrecht

Verschlechternde Versetzung - Judikaturübersicht

Mag. Bettina Sabara

Ist mit der Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz eine Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden, so bedarf sie zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats. Die Zustimmung zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muss vor deren Vollzug eingeholt werden. Verabsäumt der Arbeitgeber, rechtzeitig die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, ist die Versetzung unwirksam. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, bei welchen Sachverhaltskonstellationen die Gerichte in der Vergangenheit von einer verschlechternden Versetzung ausgegangen sind und bei welchen nicht.

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Artikel-Nr.
ARD 6799/5/2022

19.05.2022
Heft 6799/2022
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).