Mit dem AbgÄG 2014 sei die Firmenwertabschreibung für Unternehmensgruppen abgeschafft worden. Für laufende Firmenwertabschreibungen betreffend vor dem 1. 3. 2014 angeschaffte Beteiligungen sei eine Übergangsregelung vorgesehen. Das BFG habe sich erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Kaufpreisbeeinflussung auch im Falle eines einbringungsbedingten Beteiligungserwerbs möglich ist. Die Autoren würdigen die verneinende Entscheidung kritisch.
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