Artikelrundschau Juni 2019 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (Klumpner, BFGjournal 6/2019, 273)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG habe einen Vorlageantrag als unzulässig zurückgewiesen und den Beschluss damit begründet, die vorliegende Beschwerde habe der Steuerberater nicht als Vertreter, sondern im eigenen Namen eingebracht und diese (unzulässige) Bescheidbeschwerde sei noch unerledigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/547

23.08.2019
Heft 15-16/2019