Datenschutz & E-Government

Vertretung Minderjähriger in Datenschutzfragen

Dr. Heidi Scheichenbauer / Mag. Ulrich Wanderer

Die Veröffentlichung von Kinderfotos, auf Grundlage der Einwilligung durch die Eltern, ist heutzutage üblich. Das betrifft jedoch oftmals nicht nur den rein "privaten" Bereich, sondern auch deren Verwendung für den Öffentlichkeitsauftritt von gemeinnützigen Organisationen, die Kinder unterstützen. Hier kann ein Spannungsverhältnis zwischen dem Kindeswohl und dem Recht auf Datenschutz entstehen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Veröffentlichung durch die Einwilligung der Obsorgeberechtigten zulässig sein kann.

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Artikel-Nr.
jusIT 2019/13

20.02.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Heidi Scheichenbauer

Dr. Heidi Scheichenbauer ist als Juristin im Bereich des Datenschutzrechts tätig. Die Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und die Abhaltung von datenschutzrechtlichen Seminaren zählen hier zu ihren laufenden Tätigkeiten. Zudem ist sie Mitglied des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at und Autorin von datenschutzrechtlichen Publikationen.

Publikationen (Auswahl):
Der Datenschutzbeauftragte (2019); Datenschutz für Vereine (2018); Verpflichtende Datenschutzbeauftragte für Spendenorganisationen? jusIT Spezial: DS-GVO (2018); Scheichenbauer/Wanderer: Vertretung Minderjähriger in Datenschutzfragen, jusIT 2019/13.

Ulrich Wanderer

Mag. Ulrich Wanderer ist selbständiger Mediator in Wien, Niederösterreich und Kärnten, Beratungsjurist in der Familienberatungsstellen der EDW. Darüber hinaus Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Kärnten und Vortragstätigkeit an der Universität Wien.

Publikationen:
Wanderer (Hrsg), Handbuch Mediation (WEKA Verlag), Hilfe ich werde Vater (Mymorawa); Fachautor mehrerer Beiträge für Handbücher des WEKA-Verlages, Mediation ist Do it yourself (Mymorawa), zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.