Artikelrundschau Oktober 2019 - Teil 2 / Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Vertretungsärzte sind keine steuerlichen Dienstnehmer und Neuregelung betreffend Vertretungsärzte in der Sozialversicherung (Steiger, taxlex 10/2019, S. 288)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im vierten "Anlauf" (VwGH 2011/15/0122, Ra 2016/13/0005, Ra 2017/13/0041) hat der VwGH nun endlich die Frage, ob Vertretungsärzte als steuerliche Dienstnehmer anzusehen sind, positiv für den Beschwerdeführer, den Ordinationsinhaber, entschieden. In der Entscheidung BFG RV/7104664/2018 (10. 1. 2019) beschäftigt sich das BFG genau mit dieser Frage. Der VwGH hat mit der Entscheidung Ra 2019/13/0040 (15. 5. 2019) die außerordentliche Revision der Finanzverwaltung als unbegründet zurückgewiesen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/864

20.12.2019
Heft 24/2019