Arbeitsrecht

Verwendung der Sozialversicherungsnummer im Arbeitsverhältnis

Dr. Andreas Gerhartl

Die Vollziehung des Arbeitsverhältnisses bringt häufig auch die Notwendigkeit der Verwendung der Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers mit sich. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten stellt sich daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Dabei tritt erschwerend hinzu, dass umstritten ist, ob die Sozialversicherungsnummer zu den Gesundheitsdaten - und somit zu den besonderen Datenkategorien - zählt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/277

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.