Thema

Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess

Manuel M. Schweiger, LL.M. (WU) / Mag. Lena Werderitsch

Dashcams sind in Kfz montierte Kameras. Sie filmen das Verkehrsgeschehen und können im Fall von Verkehrsunfällen Beweismaterial liefern. Der BGH entschied jüngst erstmals über die Zulässigkeit derartiger Aufnahmen als Beweismittel.1 Er ließ die Dashcam-Aufnahme als Beweis zu, obwohl sie rechtswidrig zustande kam. Aus Anlass dieser Entscheidung soll der vorliegende Beitrag die Rechtslage in Österreich untersuchen.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/351

02.07.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Manuel Schweiger

Manuel M. Schweiger, LL.M. (WU), ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien.

Lena Werderitsch

Dr. Lena Werderitsch ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.