ZIK aktuell

Verwertung von Superädifikaten im Konkurs

Andreas Konecny / Susi Rathauscher

Der Freihandverkauf von unbeweglichen Sachen durch den Masseverwalter bedarf einer Genehmigung durch das Konkursgericht und durch den Gläubigerausschuss. Immer wieder sind es nicht Liegenschaften, sondern Superädifikate, die ein Masseverwalter zu verwerten hat. Damit stellt sich für ihn die Frage, ob der Verkauf genehmigungspflichtig ist. Das OLG Wien verneinte das in einer jüngeren Entscheidung 1)). In diesem Aufsatz wird dargelegt, warum Superädifikate im Konkurs generell nach den Vorschriften über unbewegliche Sachen zu verwerten sind und welche Vorteile das bringt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2003/205

27.10.2003
Heft 5/2003
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.