Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

VfGH: Einschleifregelung bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht unsachlich

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Übersteigen die Einkünfte eines Kinderbetreuungsgeldbeziehers die maßgebliche Zuverdienstgrenze, so verringert sich nach § 8a Abs 1 KBGG das für das betreffende Kalenderjahr gebührende Kinderbetreuungsgeld um den übersteigenden Betrag. Die vom ASG Wien gegen diese Einschleifregelung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken werden vom VfGH nicht geteilt. Dass § 8a Abs 1 KBGG im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung letztlich dazu führen mag, dass Langzeitbezieher allenfalls einen höheren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben bzw einen geringeren Anteil der insgesamt erhaltenen Leistung zurückzahlen müssen als Kurzzeitbezieher, macht die Regelung nicht unsachlich. VfGH 27. 11. 2018, G 75/2018, G 187/2018.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2019/279

19.06.2019
Heft 6/2019