Das Abzugsverbot habe bereits das BFG und den VwGH beschäftigt. Dieses Mal war die Abzugsfähigkeit der freiwilligen Abfertigungen im Rahmen von Sozialplanzahlungen aus verfassungsrechtlicher Sicht an der Tagesordnung, wobei das Thema letztendlich den VfGH beschäftigte, der nach aufgrund fehlender Präjudizialität in den anhängigen Verfahren ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet habe. Die Autorin beschreibt den Verfahrensgang aus inhaltlicher Sicht.
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