Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

VfGH zum Widerruf einer Privatstiftung: Lockerung der Mausefalle? (Ludwig, taxlex 10/2020, S. 310)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

In einem langwierigen Verfahren habe der VfGH erstmals den Abzug von Verkehrswerten als Stiftungseingangswerte beim Widerruf einer Privatstiftung zugelassen. Es komme damit zu einer leichten Lockerung des "Mausefalleneffekts". Entscheidende Fragen habe der VfGH jedoch unbeantwortet gelassen. Der Beitrag unterzieht die Entscheidung einer kritischen Betrachtung und stellt weiterführende Überlegungen an.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/869

21.12.2020
Heft 24/2020