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Völkl, Abwicklung von Dritthaftungsansprüchen gegen Abschlussprüfer - OGH 8 Ob 94/16f und 9 Ob 70/16h, RdW 2018/61, 80

Bearbeiter: Martin Lutschounig

Der OGH bekennt sich bei der Abschlussprüferhaftung zum Quotenprinzip. Der Beitrag untersucht neben dieser Möglichkeit auch die alternative Prioritätshaftung und konstatiert insgesamt eine "unbefriedigende Situation" der Abschlussprüferhaftung nach geltender Rechtslage.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/82

30.04.2018
Heft 2/2018