Aus den Behörden / Wirtschaftskammer

Vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrrad/Kraftrad - sv-rechtliche Beurteilung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Information der WKO vom 4. 3. 2020

Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, ARD 6673/13/2019, wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2020 eine Sachbezugsbefreiung für Fahrräder und Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer eingeführt. Die Wirtschaftskammer Österreich hat nun, in Abstimmung mit der lohnsteuerlichen Beurteilung, mit der Österreichischen Gesundheitskasse die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für unterschiedliche Szenarien abgeklärt.

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Artikel-Nr.
ARD 6690/19/2020

12.03.2020
Heft 6690/2020
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).