In aller Kürze

Vorabentscheidungsersuchen zum anwendbaren Recht bei Beteiligung von Privatanlegern an geschlossenen Fonds

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Aus Anlass einer Verbandsklage des VKI gegen eine deutsche Treuhandgesellschaft, über die österreichische Privatanleger Beteiligungen an geschlossenen Fonds in Form von Kommanditgesellschaften halten, hat der OGH (6 Ob 5/17d) ein Vorabentscheidungsersuchen zur Ermittlung des anwendbaren Rechts an den EuGH gerichtet. Insb will er klären lassen, ob die Ausnahme gesellschaftsrechtlicher Fragen vom Anwendungsbereich der Rom I-VO und des EVÜ (insb bei einer Verflechtung mit den Gesellschaftsverträgen) auch die Treuhandverträge erfasst und ob eine Rechtswahlklausel in diesen Verträgen auf das deutsche Recht mit der Klausel-RL 93/13/EWG vereinbar ist.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/273

21.05.2018
Heft 8/2018