Das BFG hat sich mit der Frage befasst, wie die Begriffe Wissenschaft und Forschung in der Zuzugsbegünstigungsverordnung bzw in § 103 EStG zu verstehen sind. Der VwGH werde zu klären haben, ob auch die wissenschaftliche Lehre neben der wissenschaftlichen Forschung als Bestandteil der wissenschaftlichen Tätigkeit anzusehen ist.
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