NÖDIS Nr 10/30. 8. 2019
Die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 werden voraussichtlich betragen:
Grenzbeträge für geringeren Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Ab 2020 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt) voraussichtlich:
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