Steuerrecht

VwGH: Besteuerung der Bezüge aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer beim Erben

Nikolaus Zorn

Die vom Wohlfahrtfonds ausbezahlten Beträge an Hinterbliebenenunterstützung, Bestattungsbeihilfe und Ablebensversicherung sind beim Erben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu besteuern. - VwGH 9. 6. 2020, Ra 2019/13/0113.

Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen zählen gem § 22 Z 4 EStG zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (soweit sie nicht unter § 25 EStG fallen). Korrespondierend dazu normiert § 4 Abs 4 Z 1 lit b EStG, dass entsprechende Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen Betriebsausgaben sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/458

24.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.