Steuerrecht

VwGH: Keine Trennung von Boden und Gebäude durch Einbringung

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Es ist nicht möglich, ein Gebäude ohne den Boden, auf dem es errichtet ist, in eine GmbH (nach Art III UmgrStG) einzubringen, es sei denn, es liegt bis zum Abschluss des Einbringungsvertrages ein im Grundbuch eingetragenes Baurecht vor. - VwGH 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0034.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/428

23.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.