Steuerrecht

VwGH: Keine Verjährung der Einkommensteuer bei verspäteter Änderung nach § 295 BAO

Nikolaus Zorn

Eine Feststellungserklärung nach § 188 BAO bewirkt, dass gem § 209a Abs 2 und 4 BAO der verspäteten Änderung des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides nach § 295 Abs 1 BAO zugunsten des Steuerpflichtigen die Verjährung nicht entgegengehalten werden kann. - VwGH 15. 12. 2021, Ra 2020/15/0037.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/172

18.03.2022
Heft 3/2022
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.