Gesellschafts- und Steuerrecht

VwGH: Keine willkürliche Zuordnung und Verrechnung von Verlusten bei Spaltungen gemäß Art VI UmgrStG

Mag. Karin Ambrosch / Dr. Alexandra Wild • Bundesministerium für Finanzen

Der VwGH hatte in seinem Erkenntnis vom 13. 9. 2018, Ro 2016/15/0010, die Verlustzuordnung bei Abspaltungen von mehreren Tankstellen-Teilbetrieben nach Art VI UmgrStG zu beurteilen.1 Durch das Erkenntnis werden verfahrensrechtliche Praxisprobleme im Zusammenhang mit der Verlustfeststellung aufgezeigt.

Im Jahr 2007 betrieb die X-GmbH 84 Tankstellen. Zum Stichtag 31. 12. 2007 spaltete die X-GmbH 11 Teilbetriebs-Tankstellen auf ihre neu gegründete Tochter (R-GmbH) nach Art VI UmgrStG ab. Manche dieser Tankstellen erwirtschafteten Gewinne und andere Verluste, wobei insgesamt im Jahr 2007 von der X-GmbH ein Gesamtverlust erwirtschaftet wurde, der im Wesentlichen auf die Kosten im Zusammenhang mit der Integration der Tankstellen in das Netz und ein "Umbranding" zurückzuführen war.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/74

28.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Karin Ambrosch

Mag. Karin Ambrosch ist stellvertretende Leiterin des bundesweiten Fachbereiches für Einkommen- und Körperschaftsteuer im BMF.

Alexandra Wild

Dr. Alexandra Wild-Simhofer ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und Lektorin an mehreren Universitäten und Bildungseinrichtungen. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien. Weiters ist sie als Fachautorin und -vortragende insb im Bereich des Konzern- und Umgründungssteuerrechts sowie der Kapitalvermögensbesteuerung tätig.