Steuerrecht

VwGH: Lizenzzahlungen an maltesische Gesellschaft sind keine Betriebsausgaben

Nikolaus Zorn

Eine österreichische Gesellschaft hatte durch Abspaltung nach dem SpaltG ihren österreichischen Handelsbetrieb konzernintern auf eine andere Gesellschaft übertragen. Die übertragemde Gesellschaft behielt dabei formalrechtlich die Markenrechte zurück und überführte sie in ihre in Malta gelegene Betriebsstätte. Wenn dem wirtschaftlichen Gehalt nach das wirtschaftliche Eigentum an den Markenrechten beim österreichischen Handelsbetrieb verblieben ist, können die von diesem nach Malta bezahlten Lizenzen keine Betriebsausgaben sein. - VwGH 27. 11. 2020, Ra 2019/15/0162.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/67

28.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.