Steuerrecht

VwGH: Übergang der Mindestkörperschaftsteuer bei Verschmelzung

Nikolaus Zorn

Wird eine GmbH mit noch nicht verrechneter Mindestkörperschaftsteuer (MiKö) auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, steht die MiKö erst mit Beginn des auf den Verschmelzungsstichtag folgenden Tages der Rechtsnachfolgerin zu. Bei der Rechtsnachfolgerin ist die MiKö daher erst im Rahmen der Veranlagung jenes Veranlagungszeitraums zu berücksichtigen, in dem das Wirtschaftsjahr endete, in welches der Tag nach dem Verschmelzungsstichtag fällt. - VwGH 8. 4. 2022, Ro 2021/13/0015.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/354

17.06.2022
Heft 6/2022
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.