Steuerrecht

VwGH zur Hauptwohnsitzbefreiung bei der ImmoESt

Nikolaus Zorn

Bei mehreren Wohnsitzen wird als Hauptwohnsitz jener angesehen, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Verhältnisse auch für einen kurzen Zeitraum von etwa einem Monat ändern. - VwGH 27. 2. 2019, Ra 2018/15/0111.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/208

15.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.