Der VwGH habe entschieden, dass für die Beurteilung einer Änderung der wirtschaftlichen Struktur nicht das Vorhandensein von Betriebsvermögen, sondern dessen tatsächliche Nutzung maßgeblich sei.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.