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Wann ist eine Absprache auf Kontrolle gerichtet?

Anita Gassner

Zur Auslegung des § 1 Z 6 ÜbG1

Die Frage, wann ein gemeinsames Vorgehen auf die Kontrollerlangung oder Kontrollausübung gerichtet ist, bereitet in der Praxis oft Probleme und wird auch in der Lit kontrovers diskutiert.2 Im Rahmen dieses Beitrags werden aktuelle Fragen zur Beurteilung der Kontrollrelevanz des gemeinsamen Vorgehens diskutiert. Insb wird analysiert, ob für die Beurteilung des gemeinsamen Vorgehens iSd § 1 Z 6 ÜbG der materielle Kontrollbegriff oder die formelle Kontrollschwelle heranzuziehen ist und ob die Kontrollrelevanz des gemeinsamen Vorgehens subjektiv oder objektiv zu beurteilen ist.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/201

26.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Anita Gassner

Dr. Anita Gassner, LL.M., BSc, ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien und Redaktionsassistentin der ZFR.

Publikationen:
Zwei Fragen zum Syndikatsvertrag, Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) 2017, 777; Von Kleinaktionären und (begehrten) Vollausschüttungen – OGH 6 Ob 169/16w Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) 2017, 108 gemeinsam mit Sophie Bohnert und Theresa Höfinger.