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Wann liegt Lohndumping vor? Wann ist Lohndumping straffrei? - Teil 3

Wilhelm Kurzböck

Das ASRÄG1 2014 (BGBl I 2014/94, ausgegeben am 16. 12. 2014) regelt ab 1. 1. 2015 wesentlich strenger, wann Lohndumping vorliegt, und erhöht gleichzeitig die Strafen.

Frage 1: Wann liegt aufgrund des ASRÄG 2014 Lohndumping vor bzw kann Lohndumping durch freiwillige Zuwendungen bzw durch vertraglich zugesagte Überzahlungen ausgeglichen werden?

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Artikel-Nr.
PVP 2015/12

25.02.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.